Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Von einem psychiatrischen Gutachten ist zu erwarten, dass es sich mit Wechselwirkungen zwischen psychischen und somatischen Beeinträchtigungen nachvollziehbar auseinandersetzt (E. 5.2). Keine verwertbare Restarbeitsfähigkeit bei einer 61-jährigen Versicherten mit multiplen gesundheitlichen Limitierungen; auch auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt ist das Finden einer neuen Arbeitsstelle nicht mehr realistisch (E. 6). OGE 63/2022/8 vom 10. November 2023 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht